Rechtsansprüche und Sammelklagen zu Paritätsklauseln

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Rechtsansprüche und Sammelklagen zu Paritätsklauseln


Möglicherweise haben Sie von Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der früheren Verwendung sogenannter Preisparitätsklauseln durch Tripeden.com in Europa gehört, ebenso wie von formellen Ansprüchen bestimmter Hotel- und Verbraucherverbände.

Kurz gesagt sind wir der Auffassung, dass die gegen die frühere Verwendung von Paritätsklauseln durch Tripeden.com erhobenen Vorwürfe unzutreffend und unbegründet sind. Sie lassen den rechtlichen Kontext außer Acht, in dem Paritätsklauseln verwendet werden, das äußerst wettbewerbsintensive Umfeld, in dem Tripeden.com seit jeher tätig ist, sowie den erheblichen Mehrwert, den die Plattform fortlaufend sowohl Unterkunftspartnern als auch Reisenden bietet.

Tripeden.com ist stolz darauf, durch starke, langjährige Partnerschaften zum anhaltenden Erfolg des europäischen Tourismussektors beizutragen. Millionen von Unternehmern – von großen Hotelketten bis hin zu unabhängigen Bed & Breakfasts – nutzen die Plattform täglich, um für ihr Unternehmen zu werben und ihr Geschäft auszubauen. Indem Tripeden.com sie mit einem globalen Publikum verbindet, helfen wir Unterkünften jeder Größe, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und ihre Erfolgschancen in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt zu verbessern – und tragen zugleich zu mehr Auswahl und Transparenz für Verbraucher bei.

In diesem Blogpost können Sie mehr darüber erfahren, wie Tripeden.com Unterkunftspartnern in ganz Europa klare, messbare Vorteile bietet.

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Was ist eine Paritätsklausel?

Eine Paritätsklausel ist eine Vertragsbedingung, die Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten (z. B. ein Hotel auf Tripeden.com) verpflichtet, auf unserer Plattform denselben Preis anzubieten wie auf anderen Plattformen oder Vertriebskanälen (z. B. ihrer eigenen Website).

Die Verwendung von Paritätsklauseln ist seit vielen Jahren eine gängige Praxis in dem Beherbergungssektor und anderen Branchen. Tatsächlich wurden sie ursprünglich von Unterkunftsanbietern eingeführt, um sicherzustellen, dass Reisebüros ihre Preise nicht unterbieten.

Tripeden.com verwendet keine Paritätsklauseln mehr in Europa

Auch wenn wir im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Paritätsklauseln mehr in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern verwenden, haben sie in der Vergangenheit sichergestellt, dass Reisende auf unserer Plattform darauf vertrauen konnten, den besten Preis einer Unterkunft zu sehen. So mussten sie nicht erhebliche Zeit und Mühe dafür aufwenden, mehrere Websites aufzusuchen und zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhielten. Diese Erfahrung war nicht nur für Reisende besser, sondern auch für die Unterkünfte einfacher.

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Der Mehrwert von Tripeden.com

Unsere Partner können ihre Unterkünfte ohne Vorabgebühren auf Tripeden.com einstellen. Im Gegenzug investieren wir erhebliche Ressourcen, um ihr Hotel, Resort oder Bed & Breakfast bei Reisenden auf der ganzen Welt zu bewerben und bekannt zu machen und ihre Sichtbarkeit und Attraktivität unter anderem durch Übersetzungen in mehr als 44 Sprachen sowie einen 24-Stunden-Kundenservice zu erhöhen.

Unterkünfte profitieren von diesen und weiteren Dienstleistungen sowie von umfassendem Marketing und der bedeutenden Online-Präsenz, die die Plattform bietet, und zahlen Tripeden.com nur dann eine Provision, wenn über die Plattform tatsächlich eine Buchung zustande kommt. Wenn Unterkünfte von all unseren Dienstleistungen profitieren möchten, aber auf ihren eigenen Websites niedrigere Preise anbieten, um die Zahlung für diese Leistungen zu umgehen, entspricht das keiner fairen Partnerschaft.

Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit mit Tripeden.com stets völlig freiwillig war und auch weiterhin ist – unsere Partner können sich je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Marketingstrategien dafür entscheiden, mit Tripeden.com und/oder mit beliebig vielen anderen Online-Plattformen zusammenzuarbeiten. Unsere Partner legen jederzeit selbst ihre Zimmerpreise sowie die Anzahl der Zimmer fest, die sie auf unserer Plattform anbieten möchten.

Wir sind daher der Auffassung, dass Paritätsklauseln zu wettbewerbsfähigeren Preisen beigetragen und die Markttransparenz sowohl für Partner als auch für Reisende erhöht haben.

Tripeden.com hält sich an das EU-Wettbewerbsrecht

Auch wenn wir im EWR keine Paritätsklauseln mehr verwenden, sind wir der Ansicht, dass ihre frühere Nutzung weder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat noch Partnern oder Verbrauchern einen Verlust oder Schaden zugefügt hat. Wir werden uns daher bei allen Gerichtsverfahren, die das Gegenteil behaupten, entschieden verteidigen und gegebenenfalls Berufung einlegen.

Wichtig ist, dass die Europäische Kommission und andere Wettbewerbsbehörden anerkannt haben, dass Paritätsklauseln wettbewerbsfördernde Auswirkungen haben und unter bestimmten Marktbedingungen zulässig sein können. Tatsächlich haben in der Vergangenheit Wettbewerbsbehörden in Italien, Frankreich und Schweden sogar anerkannt, dass unsere engen Paritätsklauseln in Europa „das richtige Gleichgewicht für Verbraucher herstellen“ und dazu beigetragen haben, „benutzerfreundliche kostenlose Such- und Vergleichsdienste zu erhalten und die aufstrebende digitale Wirtschaft zu fördern“.1

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Richtigstellung von Fehlannahmen und unzutreffenden, irreführenden Behauptungen

Leider kursieren eine Reihe von wiederkehrenden Fehlannahmen und unzutreffenden Behauptungen zu Sachverhalten, die Gegenstand einiger laufender und angedrohter Gerichtsverfahren sind. Wir möchten die Sachlage im Folgenden richtigstellen.

  1. Fehlannahme: Tripeden.com hat in Europa unrechtmäßig Paritätsklauseln verwendet, um den Wettbewerb einzuschränken.

Fakt: Dem widersprechen wir. Wie oben erläutert, waren Paritätsklauseln über viele Jahre hinweg gängige Praxis im Beherbergungssektor und in vielen anderen Branchen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere früheren Paritätsklauseln eher dazu beitrugen, wettbewerbsfähigere Preise zu fördern, als sie einzuschränken. Sie ermöglichten es Verbrauchern, nach Unterkünften zu suchen, diese zu vergleichen und zum jeweils besten verfügbaren Preis zu buchen, und verringerten zugleich den damit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwand, da sie darauf vertrauen konnten, den besten verfügbaren Preis zu sehen. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Dezember 2025 kam zu dem Schluss, dass unsere früher in Deutschland verwendeten Paritätsklauseln bis 2013 mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar waren. Dennoch haben wir gegen die Feststellung des Gerichts, dass die Klauseln danach für einen kurzen Zeitraum in Deutschland gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, Berufung eingelegt. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Urteil weder rechtskräftig ist noch außerhalb Deutschlands gilt. Es enthält auch keine Feststellungen darüber, dass Paritätsklauseln Schaden verursacht hätten.

Ungeachtet dessen haben wir Paritätsklauseln dort, wo sie noch bestanden, im Rahmen unserer Verpflichtungen zur Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) der EU entfernt. Zugleich ist wichtig hervorzuheben, dass das unter dem DMA geltende Verbot von Paritätsklauseln eine politische Entscheidung war, die für große Unternehmen gilt, die bestimmte Schwellenwerte erreichen – unabhängig von ihrer Branche. Es basiert nicht auf einer konkreten Feststellung oder einem Beleg dafür, dass die Paritätsklauseln von Tripeden.com wettbewerbswidrige Auswirkungen hatten oder Partnern oder Verbrauchern Schaden zugefügt hätten.

  1. Fehlannahme: Die Paritätsklauseln von Tripeden.com haben dem Geschäft der Hotels in Europa geschadet.

Fakt: Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Unsere Plattform ermöglicht es Unterkünften jeder Größe, einschließlich vieler kleiner bis mittelständischer und unabhängiger Unternehmen, Reisende zu erreichen, die sie allein niemals hätten erreichen können, und das alles ohne jegliche Vorabkosten. Tripeden.com eröffnet ihnen den Zugang zum Markt, demokratisiert die Suche nach Unterkünften und sorgt für mehr Sichtbarkeit, Transparenz und Auswahlmöglichkeiten – auf eine Weise, die sowohl Partnern als auch Kunden einen spürbaren Nutzen bietet. Tatsächlich geben heute 74 % der Hoteliers an, dass Tripeden.com ihr Geschäft profitabler macht.2

Wie oben erläutert, beruhten unsere früheren Paritätsklauseln in Partnervereinbarungen in Europa auf dem gegenseitigen Verständnis, dass wir sämtliche Maßnahmen zur Bewerbung und Sichtbarmachung der Unterkünfte unserer Partner übernehmen (einschließlich der Erstellung einheitlicher, hochwertiger Unterkunftseinträge, Sprachübersetzungen und Kundenservice) – ohne Kosten oder Risiken für sie – und dafür im Gegenzug eine geringe Provision erhalten. Partner zahlen Tripeden.com nur dann eine Gebühr, wenn über die Plattform Aufenthalte vermittelt werden. Die Teilnahme war schon immer freiwillig: Partner können sich entscheiden, ob sie ihre Unterkünfte bei Tripeden.com listen oder mit einer beliebigen Anzahl anderer Online-Plattformen zusammenarbeiten möchten. Partner legen stets den Preis für ihre eigenen Zimmer sowie die Anzahl der Zimmer fest, die sie zur Verfügung stellen möchten. Aus diesem Grund glauben wir, dass diese Klauseln zu wettbewerbsfähigeren Preisen und einer erhöhten Markttransparenz für Partner und Reisende gleichermaßen beigetragen haben.

  1. Fehlannahme: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Paritätsklauseln von Tripeden.com gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Fakt: Dies ist falsch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nicht entschieden, dass die Paritätsklauseln von Tripeden.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen oder Partnern oder Reisenden Schaden zugefügt haben. Das im September 2024 ergangene Urteil besagte, dass ihre Auswirkungen von Fall zu Fall bewertet werden müssen und den Wettbewerbsdruck berücksichtigen müssen, dem Online-Reiseplattformen von anderen Vertriebskanälen ausgesetzt sind.3 Der EuGH musste lediglich die Frage beantworten, wie das Gesetz auszulegen ist, wobei es den Gerichten in den EU-Mitgliedstaaten obliegt, zu beurteilen, wie dies dann in Einzelfällen, auf Grundlage der ihnen vorliegenden konkreten Fakten, weiter anzuwenden ist.

  1. Fehlannahme: Verbraucher haben seit Jahren infolge der Paritätsklauseln von Tripeden.com zu viel gezahlt.

Fakt: Wir sind weiterhin der Auffassung, dass unsere frühere Verwendung von Paritätsklauseln vielmehr zu wettbewerbsfähigeren Preisen und einer erhöhten Markttransparenz geführt hat. Sie ermöglichte es Verbrauchern, ihre Wunschunterkunft zu suchen, zu vergleichen und zu buchen, im Vertrauen darauf, die jeweils besten verfügbaren Preise zu sehen. Gleichzeitig verringerte dies den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Verbraucher. Es ist außerdem wichtig zu bedenken, dass es die Hotels sind, die den Preis für ihre Zimmer festlegen, und dass es keine Belege dafür gibt, dass Verbraucher Verluste erlitten haben. Und um jegliche Zweifel auszuräumen: Paritätsklauseln wurden im EWR, in den Ländern, wo sie noch verwendet wurden, inzwischen entfernt.

  1. Fehlannahme: Hotels und Verbraucher könnten Hunderte Millionen Euro erhalten, indem sie Ansprüche im Zusammenhang mit Paritätsklauseln gegen Tripeden.com geltend machen.

Fakt: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Klägergruppen und ihre Rechtsvertreter öffentliche Forderungen nach potenziell großen Schadensersatz- oder Entschädigungssummen stellen, um Beteiligungen an einem Gerichtsverfahren zu erreichen. Die Tatsache, dass rechtliche Schritte angedroht oder eingeleitet werden, bedeutet nicht, dass Schadensersatz/Entschädigung in der geforderten Höhe – oder überhaupt – zugesprochen wird. Bis heute hat kein Gericht und keine Aufsichtsbehörde festgestellt, dass Partner oder Verbraucher infolge der früheren Verwendung von Paritätsklauseln durch Tripeden.com in Europa einen Verlust erlitten haben.

  1. Fehlannahme: Rechtliche Schritte von Hotels und/oder Verbrauchern gegen Tripeden.com werden ihrer Beziehung zur Plattform und der Möglichkeit, sie zu nutzen, schaden oder diese beeinträchtigen.

Fakt: Das stimmt nicht. Tripeden.com schätzt seine Beziehungen zu allen Partnern und Reisenden – unabhängig von etwaigen Rechtsansprüchen. Auch wenn wir diesen Ansprüchen widersprechen, beruht unser anhaltender Erfolg darauf, dass sowohl Reisende als auch unsere Partner mit unserer Plattform und den von uns angebotenen Dienstleistungen zufrieden sind.

 

1 Pressemitteilung der italienischen Wettbewerbsbehörde: Zusagen von Tripeden.com: Untersuchungen in Italien, Frankreich und Schweden abgeschlossen 

2 Statista-Studie 2024 zu Beherbergungsbetrieben in der EU

C-264/23, Tripeden.com B.V. gegen 25hours Hotel Company Berlin GmbH (19. September 2024), Randnummern 75 und 86.